Nutzungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Buchung von Pedelecs im Rahmen des PedeLUc-Projekts ist ein Angebot des Verkehrsclub Deutschland Kreisverband Ludwigshafen-Vorderpfalz e.V. Für den Verleih ist das PedeLUc-Team des Vereins verantwortlich (im folgenden “Anbieter”).

(2) Der Anbieter verleiht zu den nachstehenden Bedingungen, bei bestehender Verfügbarkeit, Pedelecs an Personen (im folgenden „Nutzerin“) aus, die sich über unser Online-Anmeldung beworben haben. Jede Nutzerin kann nur einmal ein Pedelec für den vereinbarten Zeitraum (in der Regel 4 Wochen) ausleihen.

(3) Das Pedelec wird vom Anbieter gegen einen Unkostenbeitrag von 25€ zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin oder die Nutzung durch andere Personen ist nicht gestattet.

(4) Durch das Leihen eines Pedelecs akzeptiert die Nutzerin die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen.

(5) Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.

(6) Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Pedelec oder an dem zur Verfügung gestelltem Zubehör (z.B. Fahrradtasche, Luftpumpe, Fahrradhelm, Handyhalterung).

§ 2 Benutzungsregeln

(1) Der Anbieter nimmt vor jeder Verleihung eine Wartung des Pedelecs vor, und die Nutzerin wird in den Gebrauch des Pedelecs kurz eingewiesen. Trotzdem sind vor Fahrtbeginn von der Nutzerin die Fahrtauglichkeit, die geeignet Einstellung von Sattelstütze und Lenker und die Verkehrstauglichkeit des Pedelecs zu überprüfen. Dies beinhaltet mindestens einen Bremstest, die Überprüfung des Lichtes und die Benutzung des Fahrradcomputers.

(2) Stellt die Nutzerin einen Mangel fest, der die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dem Anbieter dies unverzüglich mitzuteilen. Das Pedelec darf in diesem Fall nicht benutzt werden.

(3) Auch kleinere Mängel, beispielsweise an den Reifen, den Felgen, der Gangschaltung, dem Gepäckträger oder sonstigen Teilen des Pedelecs sind dem Anbieter mitzuteilen.

(4) Die Nutzerin darf das Pedelecs ausschließlich vertragsgemäß gebrauchen (vgl. §603 BGB) und muss die geltenden Straßenverkehrsregeln (StVO) beachten.

(5) Sie darf die Transportmöglichkeiten des Gepäckträgers nicht unsachgemäß nutzen. Insbesondere ist auf das zulässige Gesamtgewicht von max. 150kg und die ordnungsgemäße Sicherung aller transportierten Gestände zu achten.

(6) Umbauten oder sonstige Eingriffe am Pedelec sind untersagt.

(7) Die Nutzerin hat bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass Dritte weder gefährdet noch behindert werden.

(8) Beim Abstellen auf Gehwegen ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Durchgangsbreite freigehalten wird, so dass Begegnungsverkehr z.B. mit Kinderwagen und Rollstühlen möglich bleibt.

(9) Rettungswege, Ein- und Ausfahrten, Zugangswege zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, Radwege, Bordsteinabsenkungen, Blindenleitsysteme und Fußgängerüberwege sind grundsätzlich freizuhalten.

(10) Das Anlehnen an Bäume, Fahrzeuge, und Lichtsignalanlagen ist zu unterlassen.

(11) Das Pedelec ist während des Nichtgebrauchs mit den zugehörigen Schlössern an einem festen Gegenstand (z.B. einem Fahrradbügel) so zu sichern, dass es nicht ohne Gewaltanwendung entfernt werden kann. Das gilt auch bei kurzer Abwesenheit. Falls das Pedelec für längere Zeit im öffentlichen Raum abgestellt wird, dann ist der Akku vom Fahrrad zu entfernen und sicher zu verwahren. Dies gilt insbesondere Nachts und am Arbeitsplatz.

(12) Sollte es gestohlen werden, wird die Nutzerin den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen, den Anbieter kontaktieren und auch das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbieter übermitteln. Außerdem hat die Nutzerin bei der Meldung an die Fahrraddiebstahlversicherung des Anbieters mitzuwirken, um alle notwendigen Informationen dem Versicherer zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Leihvorgang und Leihdauer

(1) Die Nutzerin ist während der gesamten Leihdauer für das Fahrrad verantwortlich.

(2) Die Übergabe und Rückgabe des Pedelecs erfolgt zwischen der Nutzerin und dem Anbieter. In einem Ausleih- und Übergabeformular werden die Namen, die Adresse, die Kontaktdaten (email-Adresse und Telefon (Mobil)) und die Personalausweis- oder Reisepassnummer der Nutzerin, die Nummer des Pedelecs, das mitausgeliehene Zubehör und das vereinbarte Rückgabedatum/Zeit dokumentiert. Das Team händigt das Pedelec, das Zubehör und die Schlüssel des Fahrradschlosses nur dann an die Nutzerin aus, wenn diese sich durch ein amtliches Dokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen kann.

(3) Die Leihdauer beginnt mit der Entgegennahme der Schlüssel für das Fahrradschloss und endet mit deren Rückgabe am vereinbarten Rückgabeort. Die vereinbarten Ausleihzeiten sind einzuhalten und nicht zu überschreiten. Falls abzusehen ist, dass das Pedelec aus zwingenden Gründen nicht fristgerecht zurückgegeben werden kann (z.B. wegen Krankheit), dann ist der Anbieter sofort zu informieren, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren.

(4) Zum Laden des Pedelec-Akkus ist ausschließlich das mit dem Fahrrad übergebene Ladegerät zu benutzen und dabei die Gebrauchsanleitung zu beachten.

(5) Das Fahrrad ist zum Ende der vereinbarten Zeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrrad in sauberem und betriebsbereitem Zustand (Akku noch mindestens 33% geladen) und alle mitverliehenen Gegenstände an das Team zurückgegeben wurden und keine Schäden oder Mängel vom PedeLUc-Team festgestellt wurden. Die ordnungsgemäße Rückgabe des Pedelecs und Zubehör wird durch ein Mitglied des PedeLUc Teams auf dem Ausleih- und Übergabeformular quittiert.

(6) Gibt die Nutzerin das Fahrrad nicht ordnungsgemäß zurück, ist die Nutzerin für alle Kosten oder Schäden, die dem Anbieter aus dieser Zuwiderhandlung entstehen, verantwortlich und haftbar.

§ 4 Anmeldung

(1) Der Anmeldung für eine Ausleihe erfolgt über die Internetseite „www.pedeluc.de“ des Anbieters. Nutzerin kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat. Der Anbieter entscheidet wem das Pedelec ausgeliehen werden kann.

(2) Die im Ausleih- und Übergabeformular geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Nutzerin ist verpflichtet, eintretende Änderungen der persönlichen Daten unverzüglich per email info@pedelec.de mitzuteilen

§ 5 Datenschutz

(1) Die Nutzerin erklärt sich damit einverstanden, dass die folgenden persönlichen Daten zur Durchführung des Leihvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden: Name, Anschrift, Eintrittsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Buchungs- und Ausleihverlauf.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die persönlichen Daten der Nutzerin zu speichern und verpflichtet sich, diese nur im Einklang mit den gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, persönliche Daten, insbesondere die Anschrift der Nutzerin, weiterzugeben, wenn Ermittlungsbehörden eine Ordnungswidrigkeit oder die Einleitung eines Strafverfahrens nachweisen.

(4) Ansonsten ist der Anbieter nicht befugt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.

(5) Das Pedelec kann mit einem GPS-Modul ausgestattet sein. Eine Ortung des Fahrrads findet bei einem konkreten Missbrauchs- oder Diebstahlsverdacht während der Ausleihphase statt. Die erhobenen Ortungsdaten werden ausschließlich zum Auffinden des Pedelecs verwendet. Es findet keine Übermittlung dieser Daten an Dritte statt, außer bei Diebstahl an die Ermittlungsbehörden.

§ 6 Haftung

(1) Die Haftung des Anbieters für die Nutzung des Pedelecs ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. §599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

(2) Jede Nutzerin verpflichtet sich während des Ausleihzeitraum, vor Fahrtbeginn die Fahr- und Verkehrstauglichkeit zu prüfen und den Anbieter unverzüglich über festgestellte Mängel zu informieren. Handelt es sich um einen Mangel, der die Fahr- und Verkehrstauglichkeit beeinflusst, darf das Pedelec nicht benutzt werden! Im Versäumnisfall ist die Nutzerin selbst für während der Leihdauer entstandene Schäden, sowie eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftbar. Um den Anbieter dafür in Haftung zu nehmen, muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass dieser seine Wartungs- bzw. Informationspflicht verletzt hat.

(3) Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen und Verschlechterungen des geliehenen Pedelecs, die durch einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Sache herbeigeführt wurden, insbesondere für Beschädigungen, sowie den Verlust oder Untergang des gesamten Pedelecs oder einzelner Teile. Dies gilt nicht, wenn die Nutzerin die Veränderung bzw. Verschlechterung nicht zu vertreten hat, und die Versicherung des Anbieters für den Verlust aufkommt.

(4) Die Nutzerin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Pedelecs nur eine Versicherung gegen Diebstahl, Verlust des Fahrrads durch Raub/Einbruchdiebstahl und Teilediebstahl (auch Akku) besteht, aber kein Vollkaskoschutz und kein Haftpflichtversicherungsschutz. Außerhalb der vom Anbieter abgeschlossenen Versicherung ist die Nutzerin daher nur durch eine eventuell von ihr abgeschlossene Haftpflichtversicherung versichert.

§ 7 Unfälle

(1) Bei Unfällen, an denen außer der Nutzerin auch Dritte oder das Eigentum Dritter beteiligt sind, ist unverzüglich sowohl die Polizei als auch der Anbieter zu verständigen und das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbieter zu übermitteln.

(2) Die Nutzerin ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Widrigenfalls haftet die Nutzerin für den auf Seiten des Anbieters entstehenden Schaden.

§ 8 Sonstiges/Gültigkeit/Salvatorische Klausel

(1) Der Anbieter kann ohne Angabe von Gründen die Ausleihe aller oder einzelner Pedelecs einstellen oder auch einzelnen Personen untersagen.

(2) Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Eine ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame, die wirtschaftlich der ungültigen möglichst nahekommt, zu ersetzen.

Bitte lesen Sie auch die Datenschutzerklärung

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